Beitragssatzung
Unser Kindergrippenbeiträge unterscheiden sich nach Aufenthaltsdauer und nach dem persönlichen Stand.
Beiträge gültig ab 01.01.2026
Bis 9 Stunden Aufenthalt
1. Kind
Verheiratet / Lebensgemeinschaft
2. Kind
Verheiratet / Lebensgemeinschaft
3. Kind
Verheiratet / Lebensgemeinschaft
4. Kind
Verheiratet / Lebensgemeinschaft
1. Kind
Alleinerziehend
2. Kind
Alleinerziehend
3. Kind
Alleinerziehend
4. Kind
Alleinerziehend
Bis 7,5 Stunden Aufenthalt
1. Kind
Verheiratet / Lebensgemeinschaft
2. Kind
Verheiratet / Lebensgemeinschaft
3. Kind
Verheiratet / Lebensgemeinschaft
4. Kind
Verheiratet / Lebensgemeinschaft
1. Kind
Alleinerziehend
2. Kind
Alleinerziehend
3. Kind
Alleinerziehend
4. Kind
Alleinerziehend
Bis 6 Stunden Aufenthalt
1. Kind
Verheiratet / Lebensgemeinschaft
2. Kind
Verheiratet / Lebensgemeinschaft
3. Kind
Verheiratet / Lebensgemeinschaft
4. Kind
Verheiratet / Lebensgemeinschaft
1. Kind
Alleinerziehend
2. Kind
Alleinerziehend
3. Kind
Alleinerziehend
4. Kind
Alleinerziehend
Bis 4,5 Stunden Aufenthalt
1. Kind
Verheiratet / Lebensgemeinschaft
2. Kind
Verheiratet / Lebensgemeinschaft
3. Kind
Verheiratet / Lebensgemeinschaft
4. Kind
Verheiratet / Lebensgemeinschaft
1. Kind
Alleinerziehend
2. Kind
Alleinerziehend
3. Kind
Alleinerziehend
4. Kind
Alleinerziehend
Unser Kindergartenbeiträge unterscheiden sich nach Aufenthaltsdauer und nach dem persönlichen Stand.
Beiträge gültig ab 01.01.2026
Bis 9 Stunden Aufenthalt
1. Kind
Verheiratet / Lebensgemeinschaft
2. Kind
Verheiratet / Lebensgemeinschaft
3. Kind
Verheiratet / Lebensgemeinschaft
4. Kind
Verheiratet / Lebensgemeinschaft
1. Kind
Alleinerziehend
2. Kind
Alleinerziehend
2. Kind
Alleinerziehend
4. Kind
Alleinerziehend
Bis 7,5 Stunden Aufenthalt
1. Kind
Verheiratet / Lebensgemeinschaft
2. Kind
Verheiratet / Lebensgemeinschaft
3. Kind
Verheiratet / Lebensgemeinschaft
4. Kind
Verheiratet / Lebensgemeinschaft
1. Kind
Alleinerziehend
2. Kind
Alleinerziehend
2. Kind
Alleinerziehend
4. Kind
Alleinerziehend
Bis 6 Stunden Aufenthalt
1. Kind
Verheiratet / Lebensgemeinschaft
2. Kind
Verheiratet / Lebensgemeinschaft
3. Kind
Verheiratet / Lebensgemeinschaft
4. Kind
Verheiratet / Lebensgemeinschaft
1. Kind
Alleinerziehend
2. Kind
Alleinerziehend
2. Kind
Alleinerziehend
4. Kind
Alleinerziehend
Bis 4,5 Stunden Aufenthalt
1. Kind
Verheiratet / Lebensgemeinschaft
2. Kind
Verheiratet / Lebensgemeinschaft
3. Kind
Verheiratet / Lebensgemeinschaft
4. Kind
Verheiratet / Lebensgemeinschaft
1. Kind
Alleinerziehend
2. Kind
Alleinerziehend
3. Kind
Alleinerziehend
4. Kind
Alleinerziehend
Unser Hortbeiträge unterscheiden sich nach dem persönlichen Stand.
Beiträge gültig ab 01.01.2026
Bis 6 Stunden einschl. Frühhort
1. Kind
Verheiratet / Lebensgemeinschaft
2. Kind
Verheiratet / Lebensgemeinschaft
3. Kind
Verheiratet / Lebensgemeinschaft
4. Kind
Verheiratet / Lebensgemeinschaft
1. Kind
Alleinerziehend
2. Kind
Alleinerziehend
3. Kind
Alleinerziehend
4. Kind
Alleinerziehend
Mehrbetreuungskosten
Mehrbetreuung für Kinder innerhalb der Öffnungszeiten werden laut Beitragssatzung der Stadt Görlitz §4 und §5 abgerechnet.
Krippenkinder
Innerhalb der Öffnungszeiten
Kindergartenkinder
Innerhalb der Öffnungszeiten
Hortkinder
Innerhalb der Öffnungszeiten
Außerhalb der Öffnungszeiten
Zusätzlicher Betreuungsaufwand bei Abholung innerhalb 1 Stunde nach der festgelegten Öffnungszeit
Verpflegungskosten
Getränkegeld
Regulär
Essengeld
Außerhalb der Ferien
Essengeld
In den Ferien mit Bildungskarte
Vesperpauschale
Sonstige Kostenbeiträge
Portfolio
Ferienhöhepunkte
Aktionspauschale
Schlüsselverlust
Schlüssel / Schlüsselboy
Elternstunden
Elternstunden
Vereinsbeitrag
regulär
Vereinsbeitrag
ermäßigt